Verantwortlich: Lyss Pfarrkollegium
Bereitgestellt: 10.04.2025
Das Protokoll liegt vom 10. April bis 10. Mai zur Einsicht im Sekretariat auf oder ist zum Download bereit.
Lyss Pfarrkollegium,
Gemäss Organisationsreglement, Art. 69 liegt das Protokoll spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.
Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.