Verantwortlich: Lyss Pfarrkollegium
Bereitgestellt: 05.09.2024
Unsere Räume
Infolge vermehrtem Eigenbedarf vermieten wir unsere Räumlichkeiten nicht mehr an Privatpersonen, Firmen und auswärtige Vereine.
Entscheideinstanz sind die Raumkommission und übergeordnet der Kirchgemeinderat.
Gesuche und Anfragen werden nur an der monatlichen Raumkommissionssitzung behandelt.
Bitte kontaktieren Sie mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin für die provisorische Reservation unser Sekretariat.
Sie geben Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit unserer Räume. Unsere kirchlichen Anlässe haben immer Priorität.
Entscheideinstanz sind die Raumkommission und übergeordnet der Kirchgemeinderat.
Gesuche und Anfragen werden nur an der monatlichen Raumkommissionssitzung behandelt.
Bitte kontaktieren Sie mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin für die provisorische Reservation unser Sekretariat.
Sie geben Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit unserer Räume. Unsere kirchlichen Anlässe haben immer Priorität.
Gäste- und Gebührenordnung
Bitte lesen Sie die Gäste- und Gebührenordnung bevor Sie ein Gesuch stellen. Die Gäste- und Gebührenordnung muss akzeptiert werden, ansonsten können die Räume nicht vermietet werden.
» Gästeordnung hier klicken
» Gebührenordnung hier klicken
Bitte lesen Sie die Gäste- und Gebührenordnung bevor Sie ein Gesuch stellen. Die Gäste- und Gebührenordnung muss akzeptiert werden, ansonsten können die Räume nicht vermietet werden.
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Gesuchsformular
Füllen Sie das Gesuch mit allen notwendigen Angaben aus und schicken Sie es unterschrieben an uns zurück.
» PDF-Dokument zum Ausdrucken
» Word-Formular zum elektronisch Ausfüllen
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