Die Kirchgemeindeversammlung findet zweimal pro Jahr statt, in der Regel im Juni und November.
Die Einladung wird jeweils im Amtsanzeiger publiziert. Alle Kirchgemeindemitglieder und Gäste sind herzlich willkommen. Stimmberechtigt sind Angehörige der evangelisch-reformierten Kirche, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnen.