Verantwortlich: Michael Schneider
Bereitgestellt: 28.03.2023
Todesfall - Abdankung
Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das Abschiednehmen ist mit Trauer und Schmerz verbunden - manchmal auch mit Dankbarkeit für den gemeinsam zurückgelegten Weg oder für Erlösung von Krankheit und Leiden. Trauer und neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit. Es ist wichtig, dass Sie sich diese nehmen. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg, wenn Sie dies wünschen.
Die zuständige Pfarrperson unserer Kirchgemeinde führt in Absprache mit Ihnen die Abschiedsfeier durch und begleitet Sie in dieser Zeit des Abschiednehmens. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind für Sie da.
» Liste der Pfarrämter und Pfarrkreise
Für Fragen, welche Grablegung, Urnenbeisetzung und Grabwahl betreffen, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen beauftragte Bestattungsfirma oder an die Gemeinde Lyss.
Die zuständige Pfarrperson unserer Kirchgemeinde führt in Absprache mit Ihnen die Abschiedsfeier durch und begleitet Sie in dieser Zeit des Abschiednehmens. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind für Sie da.
» Liste der Pfarrämter und Pfarrkreise
Für Fragen, welche Grablegung, Urnenbeisetzung und Grabwahl betreffen, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen beauftragte Bestattungsfirma oder an die Gemeinde Lyss.
Wie müssen wir vorgehen, was müssen wir beachten?
Wenn Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, falls erreichbar Ihr Hausarzt, ansonsten ein Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.
Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
Stirbt Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Wenn Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, falls erreichbar Ihr Hausarzt, ansonsten ein Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.
Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
Stirbt Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Welche Pfarrperson ist zuständig?
Gemäss geltender Kirchenordnung ist diejenige Pfarrperson zuständig, die für den Pfarrkreis verantwortlich ist, in dem die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Für Verstorbene, die ihre letzte Lebensphase in einem Alters- oder Pflegeheim verbracht haben, gilt die Adresse, an der sie vor dem Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim wohnhaft waren.
Die Zugehörigkeit zum Pfarrkreis finden Sie auf der folgenden Liste:
» Liste der Pfarrämter und Pfarrkreise
Stellvertretungen sind in Absprache mit der zuständigen Pfarrperson möglich. Wir halten uns in Fragen der Stellvertretung wie auch der Raumvergabe unserer kirchlichen Gebäude an die Richtlinien und Empfehlungen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
» Auszug aus der Kirchenordnung
» Empfehlung für die Benutzung kirchlicher Räume für Abdankungen
» Umgang mit freien Ritualberaterinnen und Ritualberatern
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das entsprechende Pfarramt. Wir sind gerne für Sie da und unser Dienst ist unentgeltich.
Gemäss geltender Kirchenordnung ist diejenige Pfarrperson zuständig, die für den Pfarrkreis verantwortlich ist, in dem die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Für Verstorbene, die ihre letzte Lebensphase in einem Alters- oder Pflegeheim verbracht haben, gilt die Adresse, an der sie vor dem Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim wohnhaft waren.
Die Zugehörigkeit zum Pfarrkreis finden Sie auf der folgenden Liste:
» Liste der Pfarrämter und Pfarrkreise
Stellvertretungen sind in Absprache mit der zuständigen Pfarrperson möglich. Wir halten uns in Fragen der Stellvertretung wie auch der Raumvergabe unserer kirchlichen Gebäude an die Richtlinien und Empfehlungen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
» Auszug aus der Kirchenordnung
» Empfehlung für die Benutzung kirchlicher Räume für Abdankungen
» Umgang mit freien Ritualberaterinnen und Ritualberatern
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das entsprechende Pfarramt. Wir sind gerne für Sie da und unser Dienst ist unentgeltich.
Was wird beim Trauergespräch besprochen?
Mit der zuständigen Pfarrperson besprechen Sie die Gestaltung der Bestattungsfeier. Normalerweise wird der Lebenslauf des Verstorbenen vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen. Weitere persönliche Elemente, die Ihnen beim Abschied helfen oder dem Verstorbenen wichtig waren, können in Absprache mit der zuständigen Pfarrperson eingebaut werden.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, damit die Bestattungsfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen, so dass ein Neuanfang leichter möglich wird.
Mit der zuständigen Pfarrperson besprechen Sie die Gestaltung der Bestattungsfeier. Normalerweise wird der Lebenslauf des Verstorbenen vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen. Weitere persönliche Elemente, die Ihnen beim Abschied helfen oder dem Verstorbenen wichtig waren, können in Absprache mit der zuständigen Pfarrperson eingebaut werden.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, damit die Bestattungsfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen, so dass ein Neuanfang leichter möglich wird.
Wo finden Trauerfeiern statt?
Trauerfeiern beginnen normalerweise mit der Grablegung oder der Urnenbeisetzung und dem damit verbundenen Abschied auf dem Friedhof. Anschliessend findet ein Gottesdienst in der Kirche statt.
Trauerfeiern beginnen normalerweise mit der Grablegung oder der Urnenbeisetzung und dem damit verbundenen Abschied auf dem Friedhof. Anschliessend findet ein Gottesdienst in der Kirche statt.
Umrahmung der Trauerfeier
Für die Trauerfeiern ist Orgelmusik vorgesehen. Diese ist für Kirchenmitglieder kostenlos. Wünschen Sie spezielle musikalische Beiträge, dann müssen Sie diese, in Absprache mit der Organistin, dem Organisten und der für die Abdankung zuständigen Pfarrperson, selber organisieren.
» Organistenteam
Die Kirche ist wie bei einem normalen Gottesdienst mit einem schlichten Blumenschmuck versehen. Falls Sie sie mit zusätzlichen Blumen schmücken wollen, besprechen Sie dies vorgängig mit der zuständigen Sigristin.
» Abwarts- und Sigristenteam
Kosten für zusätzliche Musik oder zusätzlichen Blumenschmuck fallen zu Lasten der Hinterbliebenen.
Für die Trauerfeiern ist Orgelmusik vorgesehen. Diese ist für Kirchenmitglieder kostenlos. Wünschen Sie spezielle musikalische Beiträge, dann müssen Sie diese, in Absprache mit der Organistin, dem Organisten und der für die Abdankung zuständigen Pfarrperson, selber organisieren.
» Organistenteam
Die Kirche ist wie bei einem normalen Gottesdienst mit einem schlichten Blumenschmuck versehen. Falls Sie sie mit zusätzlichen Blumen schmücken wollen, besprechen Sie dies vorgängig mit der zuständigen Sigristin.
» Abwarts- und Sigristenteam
Kosten für zusätzliche Musik oder zusätzlichen Blumenschmuck fallen zu Lasten der Hinterbliebenen.
Wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind wir Pfarrerinnen und Pfarrer gerne bereit, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden.
Kosten: Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich. Für die Gestaltung einer Trauerfeier gibt es Ansätze, die von der Kirche Bern-Jura-Solothurn festgelegt sind.
» Gebührenrichtlinien der Kirche Bern-Jura-Solothurn
Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Pfarramt. Wir beraten Sie gerne.
» Broschüre der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind wir Pfarrerinnen und Pfarrer gerne bereit, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden.
Kosten: Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich. Für die Gestaltung einer Trauerfeier gibt es Ansätze, die von der Kirche Bern-Jura-Solothurn festgelegt sind.
» Gebührenrichtlinien der Kirche Bern-Jura-Solothurn
Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Pfarramt. Wir beraten Sie gerne.
» Broschüre der Reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn